Im gesamten Bereich des Strafrechts berät und verteidigt Rechtsanwalt und Strafverteidiger C. Weber seine Mandanten in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten, unter anderem bei:
Sexualstrafrecht
z. B. exhibitionistische Handlungen, (schwerer) sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Verbreitung, Erwerb und Besitz illegaler Pornographie, Vergewaltigung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
Gewaltdelikten
z. B. Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Sexualstraftaten (sexueller Mißbrauch)
Vermögensdelikten
z. B. Raub, Erpressung, Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, Unterschlagung, Untreue, Betrug
Jugendstrafrecht
sämtliche Straftaten in Verbindung mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts
Betäubungsmittelstrafrecht
z. B. Besitz von Btm, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Anbau, Erwerb
Haftsachen
z. B. Festnahme, Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftprüfung, Haftbeschwerde
Verkehrsstrafrecht
z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (»Fahrerflucht«), Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit / Drogen im Verkehr
Internetstrafrecht / Computerstrafrecht
z. B. illegale Schriften / Bilder / Dateien: Verbreitung, Erwerb, Besitz illegaler Schriften / Bilder / Dateien
(u. a. bei Pornographie, urheberrechtlichen Straftaten)
Medizinstrafrecht / Arztstrafrecht
Steuerstrafrecht
Nachstellung (»Stalking«)
und allen übrigen Straftaten
(siehe StGB unter »Gesetze«)